Teilsperrung Mittelstrasse

Der Länggass-Leist findet belebte Quartierplätze grundsätzlich eine gute Idee. Der gewählte Streckenab­schnitt ist jedoch aus mehreren Gründen nicht ideal: Die Entsorgungsstelle Ecke Mittelstrasse-Zähringer­strasse wird von Velos, Mofas und Autos stark frequentiert, sie ist mit dieser Sperrung von einer Hälfte des Quartiers abgeschnitten. Die beiden Tankstellen bedienen genau die Kunden, welche von der Sperrung am meisten betroffen sind, ein Nutzungskonflikt ist somit vorprogrammiert. Die Mittelstrasse dient vielen Quartierbewohnenden und Gästen als Verbindung zwischen Ost und West. Diese Fahrten werden umgeleitet und belasten das Quartier an Orten, die deutlich weniger übersichtlich sind als die Mittelstrasse. Das verringert die Verkehrssicherheit der Fussgänger/innen und Velofahrenden im Quartier.

Da diese Warnungen bisher in den Wind geschlagen wurden, wird der Länggass-Leist weiterhin ein wachsames Auge auf die Mittelstrasse werfen und fordert zwingend folgende flankierende Massnahmen:

  • Die Umleitungen sind so zu signalisieren, dass der querende Verkehr in den engen Gassen nicht aufeinanderprallt. Die Umleitung des Ost-West-Verkehr erfolgt z.B. über den Vereinsweg, der West-Ost-Verkehr über den Seidenweg. Das Migros-Parking muss zu jeder Zeit von beiden Seiten zugänglich bleiben.
  • Die Absperrungen beginnen deutlich nach der Zufahrt zur Migrol-Tankstelle und Parkplätze Chapuis + Zürcher. Die Position der Absperrgitter wird auf dem Asphalt aufgemalt, damit diese nicht irrtümlich verschoben werden.
  • Die Zufahrt zu Tankstelle, Chapuis + Zürcher und Entsorgungsstelle ist jederzeit für Fahrzeuge sicherzustellen. Veloabstellplätze ausserhalb der Absperrung sind nicht zulässig und werden sanktioniert.
  • Zur Sicherheit der Fussgänger/innen ist das Velofahrverbot konsequent durchzusetzen.
  • Nachdem die Sperrung aufgehoben wird, ist sicher zu stellen, dass der Platz sauber hinterlassen wird.
  • Anwohnende und Grundeigentümer/innen werden rechtzeitig direkt über Massnahmen informiert. Es ist eine Hotline einzurichten, wo Probleme und Verstösse gegen diese Auflagen gemeldet werden können. Eine allfällige Intervention erfolgt zeitnah.

Bildquelle: www.bern.ch

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